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FAQ

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern».

Gründe für ein neues Museum

Warum braucht es das Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern»? 

Der Atelier 5-Bau muss dringend umfassend saniert werden. Von der Gebäudetechnik über Klima- und Kälteanlage, Lichtdecke und Erdbebenertüchtigung bis hin zum Kulturgüterschutz entsprechen die bestehenden Anlagen nicht mehr heutigen Standards und können teilweise nur noch mit Sondergenehmigungen betrieben werden. Selbst nach einer Sanierung würde der Atelier 5-Bau heutigen Ansprüchen an ein Museum nicht mehr genügen. Der Neubau ermöglicht es dem Kunstmuseum, besucher:innenfreundliche Ausstellungs- und Depoträume nach modernen Standards zu realisieren, sich zur Stadt und zum Aarehang hin zu öffnen und neue Kunsterlebnisse zu bieten. Nur mit einem Neubau kann das Kunstmuseum seinen Auftrag erfüllen, den Schutz, die Pflege und die Vermittlung der ihm anvertrauten hochkarätigen Kulturgüter auch in Zukunft sicherzustellen und sich als kantonaler Kulturleuchtturm nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.

Was müssen Museen heute leisten können?

Museen stehen im Konkurrenzkampf um attraktive Leihgaben und die Aufmerksamkeit der Besucher:innen. Zürich, Basel und Lausanne haben mit attraktiven Neubauten grosse Investitionen getätigt. Bern kann ohne Verbesserung der Infrastruktur mit diesen Städten, die teilweise dasselbe Publikum ansprechen, nicht mehr konkurrieren. Auch bei Gästen aus dem Ausland dürfte das Kunstmuseum Bern ohne Modernisierung schleichend an Zuspruch verlieren. Das Publikum darf heute zu Recht erwarten, dass der Mensch im Zentrum der Institution steht: Vom Zugang zum Gebäude über die Gastronomie bis zur Vermittlung und Aufenthaltsqualität – das Kunstmuseum möchte sich an den Bedürfnissen der Besuchenden ausrichten. Der Neubau ermöglicht dem Kunstmuseum Bern internationale Standards in Bezug auf Servicequalität und Besucherfreundlichkeit, sowie auf Klima, Sicherheit und Anlieferung. 

Was sind die Stärken und die Ziele des Kunstmuseums?

Bern möchte zu den wichtigsten Kunststandorten der Schweiz gehören, dies gibt die 2015 bei der Gründung der Dachstiftung beschlossene Strategie vor. Die Sammlungen von Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee wie auch die Ausstellungsprogramme der vergangenen Jahre und deren Resonanz bei Publikum und Medien haben gezeigt, dass dies möglich ist. Was dem Kunstmuseum fehlt, ist eine zeitgemässe, nachhaltige Infrastruktur. Mit besser geeigneten Ausstellungsräumen und moderner Infrastruktur kann das Museum seine Stärken wirksamer ausspielen. 

Kunsterlebnis und Publikum

Was wird für die Besucher:innen neu?

Dank sanfter Übergänge von der Strasse ins Gebäude ist das erneuerte Museum leicht zugänglich. Der Eingang und die Foyerzone empfangen die Besucher:innen künftig mit einer ganz anderen Geste. Die neuen offenen und lichten Ausstellungsräume erhöhen den Kunstgenuss. Die Gastronomie ist neu auch ausserhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung zugänglich. Nichtkommerzielle Aufenthaltszonen und ein moderner Veranstaltungsraum machen das Kunstmuseum zum inklusiven, öffentlichen Ort der Begegnung und des Austauschs. Die analogen wie digitalen Angebote orientieren sich konsequent an den Bedürfnissen der Besucher:innen – im Zusammenspiel mit einer zeitgemässen Architektur und einem nachhaltigen Betriebskonzept entfalten sie eine neue Atmosphäre des Kunsterlebnisses.

Welche neuen Kunsterlebnisse werden möglich?

In den neuen Räumlichkeiten können alle künstlerischen Medien ohne Einschränkung nebeneinanderstehen: Arbeiten auf Papier neben Skulpturen, Gemälden oder Videos. Zudem will das Museum neue Wege der Vermittlung einschlagen: Analoge und digitale Kunstvermittlung verschränken sich in neuen Formaten und erlauben neue Zugänge zur Kunst.

Wie will das Kunstmuseum ein breites Publikum erreichen?

Es sollen gezielt Gruppen in Programme eingebunden werden, die das Museum heute noch nicht in selbstverständlicher Weise nutzen. Das Kunstmuseum versteht Diversität umfassend: unterschiedliche Generationen, Herkunft und soziale Klassen, unterschiedliches Geschlecht etc. Interaktive Formate und Möglichkeiten der Teilhabe sollen in der Vermittlungsarbeit verstärkt eine wichtige Rolle spielen. 

Gehört zum neuen Konzept eine Aufwertung des Gastroangebots?

Ein Museumsbesuch ist ein Gesamterlebnis. Deshalb ist ein attraktives Bistro-Angebot geplant, das auch ausserhalb der Öffnungszeiten und für grössere Gesellschaften Anlässe durchführen kann. Ein eigentliches Restaurant ist aber nicht vorgesehen, weil dies nicht zu den Kerntätigkeiten eines Museums gehört. Im Rahmen der Wettbewerbsvorbereitung wurden diesbezüglich diverse Abklärungen getroffen; dabei hat sich bestätigt, dass das Gastro-Angebot in der nahegelegenen Altstadt bereits sehr gut und umfassend ist. 

Nachhaltiges Museum

Wie nachhaltig ist das neue Kunstmuseum?

Die geplante Museumserneuerung setzt auf energieeffiziente und klimafreundliche Lösungen, sowohl bei der Sanierung, dem Umbau und Neubau wie auch im späteren Betrieb. Ein Kriterienkatalog mit allen relevanten Aspekten der Nachhaltigkeit fliesst in das Wettbewerbsprogramm ein und gilt der Jury als Richtschnur. Das Wettbewerbsprogram basiert auf der SIA-Norm «Nachhaltiges Bauen Hochbau» und der darauf aufbauenden detaillierten Struktur des Standards «Nachhaltiges Bauen Schweiz». Das Museum strebt eine Nachhaltigkeit in allen Dimensionen an; sie umfasst gleichermassen ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Aspekte. Das Kunstmuseum verwendet bei der geplanten Erneuerung ressourcenschonende Materialien und geht sparsam mit diesen um; es optimiert seine Betriebs- und Liegenschaftskosten über den ganzen Lebenszyklus, leistet einen positiven regionalökonomischen Beitrag und fördert die kulturelle Teilhabe und Inklusion der unterschiedlichsten Bevölkerungsgruppen.

Wie lassen sich die Vorgaben umsetzen?

Damit sich die Zielvorgaben einhalten lassen, ist an verschiedenen Stellen anzusetzen: Gebäudeform, Energieversorgung, Baustoffe, Klima- und Lichttechnik. So sind beim Stettlerbau von 1879 die Dämmung und Isolation von Dach und Fenstern vorgesehen, wodurch sich auch die haustechnischen Anlagen bezüglich Auslegung und Betrieb optimieren und der Energieaufwand und die Kosten für Klimatisierung und Heizung reduzieren lassen. Die Liegenschaft an der Hodlerstrasse 6 aus den 1950er-Jahren wird ebenfalls so saniert und umgebaut, dass sie in Abstimmung mit den Vorgaben der Denkmalpflege heutige energetische Richtwerte anstrebt und im Betrieb ökologischer und günstiger wird. Das Ersatzgebäude für den Atelier 5-Bau, dessen schlechter Zustand eine ökologisch sinnvolle Sanierung verunmöglicht, entsteht in nachhaltiger Bauweise.

Wird auch die graue Energie berücksichtigt?

Um graue Treibhausgasemissionen zu vermeiden, wird geprüft, gewisse Strukturen des Atelier 5-Baus stehen zu lassen und Baumaterialien wiederzuverwenden. Bei der Auswahl und beim Einsatz der Materialien für die Museumserneuerung ist dem Prinzip der Kreislaufwirtschaft nachzuleben. Im Sinne eines optimierten Ressourceneinsatzes sollen die Transportwege zum Museum und die Herstellung von Produkten möglichst regional erfolgen. Bauteilsysteme und Materialien sollen robust und einfach im Unterhalt sein und zudem einen langen Werterhalt gewährleisten.

Wie sieht die Energieversorgung aus?

Das künftige Kunstmuseum kommt mit einem Minimum an nicht erneuerbaren Energien aus und verursacht möglichst wenig Treibhausgasemissionen. Es bezieht erneuerbare Energie von lokalen Energieunternehmen. Bereits heute ist das Kunstmuseum an der städtischen Fernwärmeversorgung von Energie Wasser Bern angeschlossen. Diese effiziente Energieerschliessung soll vertraglich gesichert bleiben. Zudem soll die Eigenstromproduktion verbessert werden. Je nach städtebaulichen und denkmalschützerischen Vorgaben lässt sich auf oder am Gebäude u.a. eine Photovoltaikanlage installieren.

Gilt für den Betrieb das Netto-null-Ziel?

Museen sind Gebäude mit hohen Anforderungen an Temperatur und Feuchtigkeit in den Ausstellungsräumen und in den Räumen für den Kulturgüterschutz. Aufgrund der dafür notwendigen klimatechnischen Anlagen ist das Netto-null-Ziel unerreichbar. Mit dem Einbezug von ausgewiesenen Nachhaltigkeitsexpert:innen wird eine hohe Energieeffizienz beim Ersatzneubau sichergestellt. Zu verfolgen sind architektonische Lösungen, die mit möglichst geringem technischem Aufwand den klimatischen Anforderungen gerecht werden. Grosse Bedeutung kommt dabei der Tageslichtnutzung zu, die überall dort sinnvoll ist, wo sie weder zu einer starken Erwärmung führt noch den Zustand der Kunstwerke beeinträchtigt.

Verbessert das Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» das Stadtklima?

Vor allem die Umgestaltung der Hodlerstrasse verbessert das Stadtklima. Dank versickerungsfähiger Oberflächengestaltung (ungebundene Pflästerung) lässt sich der sommerlichen Überhitzung entgegenwirken. So kann Wasser in den Untergrund eindringen, das bei Hitze wieder verdunstet und die Umgebung kühlt. Die Pflanzung einer neuen Baumreihe leistet einen weiteren Beitrag zu einem angenehmen Stadtklima. Die Bäume sorgen nicht nur für Schatten, sondern kühlen mit ihrem Feuchtigkeitshaushalt auch die Umgebung. Bei der Museumserneuerung selbst würde es sich anbieten, Dächer zu begrünen oder für Photovoltaikanlagen zu nutzen. Allerdings ist dies heute im Perimeter des UNESCO Weltkulturerbes nicht möglich – im Gegensatz zu Kühlanlagen, die bereits erlaubt sind. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels wird der städtische Managementplan, der gegenwärtig erarbeitet wird, diesbezüglich eventuell eine Neubeurteilung vornehmen.

Ist das Museum auch in gesellschaftlicher Hinsicht nachhaltig?

Das Kunstmuseum Bern versteht sich als Teil einer diversen Gesellschaft und will alle Menschen ansprechen, unabhängig von Alter, Herkunft, Bildung und sozialem Status. Mit seinen analogen und digitalen Angeboten und Programmen fördert das Museum die kulturelle Teilhabe und Partizipation und baut aktiv Zugangshindernisse ab. Es hat die Generationen von morgen im Blick, ermöglicht analoge und virtuelle Kunsterlebnisse und bleibt veränderbar, um im Wandel bestehen zu können. Frei zugängliche Bereiche für alle tragen zur Öffnung ebenso bei wie Verweilmöglichkeiten in Innen- und Aussenräumen ohne Konsumzwang; so wird es möglich, die Luft des Kunstmuseums zu schnuppern und Architektur zu erleben, ohne dafür schon Eintritt zu bezahlen. Besucher:innen aus aller Welt, Jung und Alt, fühlen sich angesprochen, können sich leicht orientieren und hindernisfrei teilhaben.

Betriebsschliessung

Wann und wie lange wird das Kunstmuseum geschlossen?

Das Museum bleibt voraussichtlich von 2027 bis 2029 geschlossen, je nach Beginn der Bauarbeiten.

Was bietet die während der Betriebsschliessung geplante «Tour de Berne»?

Während der Schliessung des Museums im Zuge der Bauarbeiten sind in den Jahren 2027 bis 2029 Ausstellungen und Koproduktionen mit allen bedeutenden Kunsthäusern im Kanton Bern geplant. Zum Beispiel wird es eine enge Zusammenarbeit mit dem Schloss Spiez geben, in deren Ausstellungsräumlichkeiten wichtige Konvolute der Sammlung Schweizer Kunst des 19. Jahrhunderts gezeigt werden können. Viele Meisterwerke des Museums, die normalerweise nicht reisen dürfen, können auf der Tour de Berne in neuen Gegenüberstellungen oder ungewöhnlichen Begegnungen erlebt werden. Dazu kommt ein spielerisches Angebot, das neue digitale Zugänge zur Sammlung schafft. 

Museumsquartier

Steht das erneuerte Kunstmuseum in Konkurrenz zum Museumsquartier beim Helvetiaplatz?

Nein, die Angebote ergänzen sich. Das Profil von Stadt und Kanton Bern wird durch das Dreieck Kunstmeile Hodlerstrasse, Zentrum Paul Klee und Museumsquartier gestärkt. Das Kunstmuseum strebt eine Zusammenarbeit mit dem Museumsquartier an, insbesondere im Marketing – Ziel ist ein gemeinsamer Auftritt der Berner Kulturinstitutionen bei Bern Welcome und Schweiz Tourismus – und auf dem Gebiet der Vermittlung für Gruppen mit besonderen Bedürfnissen wie blinde und sehbehinderte oder gehörlose Menschen. Ebenso ist wie bisher eine enge gegenseitige Unterstützung mit Leihgaben möglich. Die Burgergemeinde sieht die Weiterentwicklung von Kunstmuseum Bern und Zentrum Paul Klee im Zusammenspiel mit dem Aufbau des Museumsquartiers als grosse Chance für Bern, sich auch international als Kultur- und Museumsort zu profilieren.  

Projektwettbewerb

Welche Überlegungen liegen den Wettbewerbsvorgaben zugrunde?

Mehrere Studien haben in den letzten Jahren Lösungen geprüft, wie das Kunstmuseum Bern auch künftig den Ansprüchen an einen professionellen Museumsbetrieb genügen und weiterhin Ausstellungen von nationalem und internationalem Rang durchführen kann. Eine im Frühjahr 2018 erstellte Machbarkeitsstudie ergab eine neue Perspektive: Anstelle einer aufwändigen Sanierung des Atelier 5-Baus stellt ein Ersatzneubau die beste Lösung dar; eine wesentliche Rolle spielt dabei der Einbezug der Liegenschaft an der angrenzenden Hodlerstrasse 6. Dank effizientem und ressourcenschonendem Betrieb ermöglicht das sanierte Gebäudeensemble mit Neubau eine Vergrösserung der Fläche bei stabilen Bewirtschaftungskosten. Das auf diese Weise nachhaltig erneuerte Kunstmuseum lädt – eingebettet zwischen dem Stadtleben und Aarehang – zur Begegnung und zum Austausch ein und bietet Raum für aussergewöhnliche Kunsterlebnisse, Reflexion und Forschung. Zusammen mit der von der Stadt Bern geplanten Aufwertung des Gebietes zwischen Bundeshaus und Hodlerstrasse bietet sich die Chance, den Stadtraum mit dem neuen Kunstmuseum in Verbindung zu setzen und damit die gesamte Obere Altstadt aufzuwerten. 

Warum wird die Gegenwartskunst nicht in einem Gebäude anderswo in der Stadt untergebracht?

Der Neubau soll allen Sammlungen und Ausstellungsprogrammen des Kunstmuseums dienen. Nur die integrale Planung und Vermittlung sowie der Mix von Kunst aller Gattungen und Epochen ermöglichen es, die Betriebskosten niedrig zu halten und zugleich aussergewöhnliche kulturelle Erlebnisse zu bieten. Die Auslagerung der Gegenwartskunst würde zudem zu höheren Kosten führen, da diese Sammlungspräsentationen in der Regel zu den aufwändigsten und gleichzeitig besucherschwächsten zählen. Ein separater Standort bedeutet zudem hohen zusätzlichen Aufwand durch separaten Einlass, Aufsichten und weitere Parallelstrukturen.

Neubau in der Altstadt

Der Neubau kann gemäss Machbarkeitsstudie den Stettlerbau überragen. Passt das zur Silhouette Berns?

Die Höhe des Neubaus orientiert sich an der Traufhöhe des Bühnenturms des Stadttheaters. Dass an den Rändern der Altstadt höhere und repräsentative Bauten stehen, ist ein Merkmal der Stadt Bern. Das neue Gebäude muss in Volumetrie und Wirkung die Logik der Stadtsilhouette respektieren. Seine definitive Höhe wird durch den Architekturwettbewerb aufgrund verschiedener Kriterien bestimmt und durch die Baugenehmigung festgelegt. 

Berns Altstadt gehört zum Weltkulturgütererbe der UNESCO – verträgt sich das mit einem Neubau?

Eine Eintragung auf der Liste der Weltkulturgüter der UNESCO führt nicht zu einem Bauverbot. Die Denkmalpflege der Stadt Bern war beim Erneuerungsprojekt von Anfang an eingebunden. Der schützenswerte Stettlerbau von 1879 wird durch den neuen Anschluss an den Neubau freigestellt, wodurch sich aus denkmalpflegerischer Sicht sogar eine Verbesserung des historischen Stadtbilds ergibt. Ausserdem ist die Verwendung von bestimmten, in der Altstadt passenden Materialien ein integraler Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe: Sie soll als Chance verstanden werden, einen zeitgenössischen Museumsbau als integrativen neuen Baustein in der UNESCO-Stadt Bern zu konzipieren.

Ist es bauhistorisch vertretbar, den Atelier 5-Bau von 1983 abzureissen?

Ein ausführliches architekturhistorisches Gutachten hat die Qualität und Bedeutung des Gebäudes vertieft erörtert. Die Denkmalpflege kommt zu den gleichen Schlussfolgerungen wie das Gutachten und steht einem qualitätsvollen Neubau offen gegenüber. Leider ist die Substanz des Atelier 5-Baus in einem so schlechten Zustand, dass eine Sanierung ökologisch nicht sinnvoll ist. Ein Ersatzneubau ermöglicht eine nachhaltige, ökologisch sinnvolle Bauweise.

Mitsprache und Bewilligung

Wieso wird auf den Erlass einer Überbauungsordnung – und damit auf eine Volksabstimmung – verzichtet?

Der Perimeter befindet sich in der Zone mit Planungspflicht Obere Altstadt. Es ist ein üblicher und vom Kanton Bern vorgesehener Weg, bei der Durchführung eines qualitätssichernden Verfahrens auf den Erlass einer Überbauungsordnung zu verzichten. Als Folge dieses Verfahrens müssen die Projektvorschläge den Bestimmungen der Bauordnung entsprechen. Somit ist das Verfahren mit einer ordentlichen Baubewilligung vergleichbar, bei der es ebenfalls keine Volksabstimmung braucht. 

Bisher gab es keine Neubauten innerhalb dieser Zone. Wird das Bauinspektorat dem Neubau zustimmen?

Tatsächlich handelt es sich um einen der ersten Anwendungsfälle von Neubauten in der Zone mit Planungspflicht Obere Altstadt. Bei der Vorbereitung des Verfahrens wurden die relevanten Eckwerte mit allen betroffenen Amts- und Fachstellen erörtert.  

Verfahren und Jury

Wieso wurde für den Wettbewerb ein mehrstufiges Verfahren gewählt?

Das Preisgericht verspricht sich von diesem Verfahren ein vielfältiges internationales Teilnehmer:innenfeld, das neben etablierten Büros auch Nachwuchsteams umfasst. Dank einer Präqualifikation kann eine unbeschränkte Anzahl von Teilnehmenden ihre Eignung für die Aufgabe aufzuzeigen. Danach setzen sich ausgewählte Teams in einer ersten Stufe gezielt mit dem Städtebau auseinander. Jene Beiträge, die das Preisgericht für am besten geeignet hält, werden anschliessend in der zweiten Stufe zu detaillierten Projektvorschlägen vertieft.

Wieso wird nicht ein offener Architekturwettbewerb für alle interessierten Teams durchgeführt?

Die Präqualifikation ist offen und die Kriterien für eine Teilnahme sind wenig ausschliessend. In den weiteren Projektschritten werden aus den eingereichten Beiträgen jeweils die geeignetsten für die nächste Stufe ausgewählt. Offene Architekturwettbewerbe für Museumsbauten führen erfahrungsgemäss zu sehr vielen Projektbeiträgen, was das Handling ohne Aussicht auf eine wesentlich grössere Varianz stark erschwert. Zudem können offene Wettbewerbe etablierte Büros aufgrund der zu erwartenden Anzahl an Projektvorschlägen von einer Teilnahme abhalten. Das Preisgericht ist überzeugt, dass mit den vorliegenden Bestimmungen ein guter Mittelweg gefunden werden konnte. 

Welche Überlegungen waren für die Zusammensetzung der Jury massgebend?

Das Preisgericht ist fachlich, geografisch, alters- und geschlechtsmässig ausgewogen. Die Konzeption von Neubauten in einem sensiblen historischen Kontext stellt keine typisch bernische Aufgabe dar, es handelt sich um eine grundsätzliche Disziplin der Architektur – deshalb die breite Herkunft der Jurymitglieder. Zudem werden den Wettbewerbsteams mit Beilagen «Lesehilfen» zur Funktionsweise der Altstadt von Bern abgegeben. 

Ist in der Jury die nötige Expertise im Bereich Nachhaltigkeit vorhanden?

Das Preisgericht setzt sich aus Fachexpert:innen zusammen, die in verschiedenen Städten im In- und Ausland Erfahrungen in der Konzeption von Neubauten in einem sensiblen historischen Umfeld und in den Bereichen Nachhaltigkeit und Stadtklima gesammelt haben. Mit Prof. Brian Cody wird zudem ein ausgewiesener Experte für energieeffiziente Stadt- und Gebäudeplanung beigezogen. Diese Expertise an der Schnittstelle von Architektur und Gebäudetechnik bringt für das Wettbewerbsverfahren den grössten Mehrwert. Cody ist Professor an der Technischen Universität Graz und leitet seit 2004 das Institut für Gebäude und Energie. Er hat über 30 Jahre Erfahrung in der Forschung und Planung von energieeffizienten Städten, Gebäuden und Systemen. Cody ist Gründer und CEO des Beratungsunternehmens Energy Design Cody, das für die Entwicklung innovativer Energie- und Klimakonzepte für Bauprojekte auf der ganzen Welt verantwortlich ist. Er verfügt über Erfahrung im musealen Kontext; so hat seine Firma beispielsweise in Zusammenarbeit mit Arup das Energiekonzept für das Neue Museum in Berlin (David Chipperfield Architects) erarbeitet. Cody wirkt in zahlreichen Beiräten und Jurys mit, ist Gastprofessor und Leiter der Energy Design Unit an der Universität für Angewandte Kunst in Wien und Autor des 2017 erschienenen Buches «Form follows Energy».

Erfolgschancen und Vorgeschichte

Drei Projekte für eine Erneuerung des Kunstmuseums Bern sind gescheitert. Stehen die Chancen diesmal besser?

Die früheren Projekte scheiterten an der fehlenden Bewilligungsfähigkeit (UNESCO Weltkulturerbe), hohen Kosten und Verfahrensmängeln. Aus den Fehlern in der Vergangenheit wurden die notwendigen Lehren gezogen. Dazu gehören eine Machbarkeitsstudie, fundierte geologische und technische Abklärungen, der Einbezug der Denkmalpflege sowie der Beizug von Verfahrensspezialist:innen.

Neue Hodlerstrasse

Wie wird die Hodlerstrasse künftig aussehen?

Die Hodlerstrasse soll zu einem belebten Ort werden, wo sich Menschen begegnen und austauschen. Dank Pflästerung und starker Begrünung durch eine Baumreihe erhält die Strasse ein völlig neues Gesicht. Optisch wird sie die künftig ebenfalls gepflästerten Bären- und Waisenhausplätze fortsetzen und so die Aufenthaltsqualität in diesen zentralen Perimeter der Oberen Altstadt stark verbessern. Dank reduzierter Verkehrsfläche und neuem Verkehrsregime mit Sperrzeiten können sich das Kunstmuseum und der Progr bzw. die «Turnhalle» nach aussen öffnen. Kooperationen für temporäre Nutzungen bieten sich ebenso mit der Hochschule der Künste Bern, dem Kornhausforum und weiteren Kultureinrichtungen an. Gastrobetriebe an der Hodlerstrasse sind ebenfalls interessiert. Während der Sperrzeiten sind Strassenkonzerte, Streetcafés, Performances, Kunstausstellungen und Kunstvermittlungsaktivitäten möglich. Für die Bevölkerung entsteht auf diese Weise ein attraktiver belebter Raum mitten in der Stadt, der für alle zugänglich ist und wo man sich sicher fühlt.

Welches Verkehrsregime ist geplant?

Um einen möglichst grossen Gestaltungsspielraum vor dem Kunstmuseum zu ermöglichen, ist vorgesehen, die Verkehrsfläche auf ein Minimum zu reduzieren. Das bedeutet, dass lediglich eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in eine Richtung (wie heute) sowie allfällige Radstreifen in beide Richtungen angeboten werden. Die Hodlerstrasse wird so zur temporären Bevölkerungszone, wo sich Menschen treffen und verweilen. Als beste Variante hat sich ein Verkehrsregime herauskristallisiert, das die Strasse ausserhalb der Verkehrsspitzenzeiten für den MIV-Durchgangsverkehr sperrt. Diese Sperrung könnte – so der aktuell verfolgte Ansatz – zum Beispiel von 11:00 bis 16:30 Uhr sowie von 18:00 bis 23:00 Uhr in Kraft treten. Zu diesen Zeiten wäre nur der Zubringerdienst (Anlieferungen, Notfalldienste, Strassenreinigung usw.) gestattet. Die genauen Sperrzeiten werden in der kommenden Projektphase in Abhängigkeit der Verkehrsbelastungen ausgearbeitet. Die detaillierte Ausgestaltung erfolgt in Abstimmung mit den Wirtschaftsverbänden und den Anrainer:innen. Die zeitliche Einschränkung wird voraussichtlich mittels Signalisation umgesetzt.

Werden an der Hodlerstrasse alle Parkplätze aufgehoben?

Die Parkplatz- und Anliefersituation wird im Rahmen der Detailplanung vertieft analysiert. Dabei ist auch die Situation an der Speichergasse einzubeziehen. Wichtig wird sein, die Interessen des Wirtschaftsverkehrs zu berücksichtigen. Auf Parkierungsflächen für den motorisierten Individualverkehr im Vorraum des Kunstmuseums soll grösstenteils verzichtet werden. Für den Fall, dass sich für die Wirtschaftsparkierung (Car-, Handwerkerparkplätze) keine befriedigende Lösung finden lässt, ist im Wettbewerbsprogramm vorgesehen, auch eine Parkierung mit dem heutigen Mengengerüst aufzuzeigen.

Welche Nachteile hat die Sperrung für Handwerker und weitere Betroffene?

Während der Hauptverkehrszeiten bleibt die Holderstrasse nach derzeitiger Planung für den Verkehr offen. Gesperrt wird sie – so der aktuell verfolgte Ansatz – zum Beispiel von 11:00 bis 16:30 Uhr sowie von 18:00 bis 23:00 Uhr. Zu diesen Zeiten bleibt der Zubringerdienst (Anlieferungen, Notfalldienste, Strassenreinigung usw.) gestattet. Handwerker und Zulieferer, die im betroffenen Perimeter zu tun haben, können also weiterhin zu jeder Zeit zu- und wegfahren. Die zeitliche Einschränkung betrifft den Durchgangsverkehr und die Anrainer:innen. Die fixen Zeiten machen das neue Regime planbar; so ist klar, zu welchen Tages- und Nachtzeiten eine alternative Fahrroute gewählt werden muss. Die Einschränkung wird durch den Nutzen des neuen Verkehrsregimes aufgewogen.

Führt die Verkehrseinschränkung zu einer Mehrbelastung der Quartiere?

Die Hodlerstrasse wird nur ausserhalb der Verkehrsspitzen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies wird die Quartiere nicht wesentlich belasten, weil die Verkehrsmengen zu diesen Zeiten gering sind. Heute fahren täglich rund 7'000 Fahrzeuge über die Hodlerstrasse; davon ist ein Grossteil – 51 Prozent zur Morgenspitzenstunde und 34 Prozent zur Abendspitzenstunde – dem Durchgangsverkehr der Achse Nydeggbrücke-Schüttestrasse-Bollwerk zuzuordnen.

Ist die geplante Verlegung der Parkhausausfahrt nötig und machbar?

Nur mit einem neuen Verkehrsregime und der Verlegung der Ausfahrt des Metro-Parking lässt sich die Hodlerstrasse im gewünschten Mass aufwerten und beleben. Die Verlegung ist notwendig, um das neue Verkehrsregime umzusetzen, vor dem Eingangsbereich beim Neubau einen öffentlichen Platz zu schaffen und den Zugang u.a. für Fussgänger:innen und Velofahrer:innen zum Kunstmuseum zu erleichtern. Vertiefte Abklärungen bestätigen, dass die Verlegung der Metro-Ausfahrt aus baulicher Sicht machbar ist. Die Ausfahrt wird neu dort angeordnet, wo sich heute die Einfahrt befindet. Und die Einfahrt wird neu auf der Seite der Schüttestrasse zu liegen kommen – in jenem Bereich, wo sich aktuell Teile des Reinigungsstützpunkts befinden. Diese Anordnung ermöglicht die Wegfahrt aus dem Parking in Richtung Untere Altstadt; zugleich kann die alte Rampe in der Hodlerstrasse aufgehoben werden.

Verbindung zur Aare

Sind neue Wege zur Aare geplant?

Im Zusammenhang mit dem Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» bietet sich die Möglichkeit, den Aarehang in diesem Bereich durch sich kreuzende, langgezogene Wege mit der Stadt zu verbinden. Dank der Anordnung und Länge dieser grösstenteils schon vorhandenen Verbindungen liesse sich ein moderates Gefälle erzeugen, um die Höhendifferenz zur Stadt zu überwinden. Denkbar wäre es, zusätzlich die bestehenden Wege zwischen Blutturm und Altstadt zu vervollständigen; so liesse sich die Vernetzung zwischen Aare und Stadt weiter stärken. Dabei handelt es sich jedoch erst um ein Zielbild; ein konkretes Projekt ist vorderhand nicht geplant.

Bären- und Waisenhausplatz

Wie werden die beiden Plätze künftig aussehen?

Mit einer grossflächigen Pflästerung sollen der Bären- und Waisenhausplatz ein attraktiveres Gesicht erhalten. Vorgesehen sind auch eine stärkere Begrünung zur Verbesserung des Stadtklimas und mehr Sitzgelegenheiten. Die beiden Plätze sollen weiterhin breit genutzt werden können (Aufenthalt, Gastronomie, Markt, Veranstaltungen, Anlieferung). Der Kerngedanke besteht darin, eine «Stadtbühne» zu schaffen, die verschiedensten Ansprüchen gerecht wird und unterschiedlichste Nutzungen ermöglicht. Die Fläche soll dabei baulich mehrheitlich nicht fix einzelnen Ansprüchen zugeordnet, sondern nutzungsneutral ausgestaltet werden. Die bauliche Ausgestaltung ist daher bewusst zurückhaltend.

Wird der Verkehr ganz verschwinden?

Die Durchfahrt für den motorisierten Individualverkehr – ausser Anliefer- und Wirtschaftsverkehr – ist schon heute nicht erlaubt und das wird so bleiben. Der Bären- und der Waisenhausplatz sind integrale Bestandteile des innerstädtischen Veloverkehrsnetzes. Mit der Einrichtung einer Begegnungszone wird die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsarten angestrebt. Damit keine Nutzungskonflikte entstehen, sollen im aktuellen Vorschlag die verschiedenen Verkehrsarten (inkl. Langsamverkehr) mit gestalterischen Elementen geleitet werden. Die Achse Bären-/Waisenhausplatz wird weiterhin als Drehscheibe für den Anlieferverkehr und den Wirtschaftsverkehr fungieren.

Finanzierung

Wie wird die Erneuerung des Kunstmuseums finanziert?

Für «Zukunft Kunstmuseum Bern» gilt ein Kostendach von 80 Mio. Franken (zuzüglich Reserven). Die Finanzierung soll durch die öffentliche Hand, private Sponsor:innen und Stiftungen sowie durch die Wirtschaft erfolgen. Laut Finanzierungsplan wird der Kanton Bern für den Ersatzneubau nur in der Höhe der ohnehin für die Sanierung des Atelier 5-Baus anfallenden Kosten belastet, also mit 40 Mio. Franken. Mäzen Hansjörg Wyss trägt mit seinem grosszügigen Engagement 25 Mio. bei: 20 Mio. für den Ersatzneubau und 5 Mio. für die Neugestaltung der Hodlerstrasse. Weitere 5 Mio. leistet er unter der Bedingung, dass für die Erneuerung des Museums weitere Privatmittel in der Höhe von mindestens 7,5 Mio. zusammenkommen. Insgesamt rechnet der Finanzierungsplan mit Beiträgen von Privaten, Stiftungen und der Wirtschaft in der Höhe von 15 Mio. Franken. Die Vorgespräche mit privaten Sponsor:innen laufen gut. Die eigentlichen Verhandlungen mit den möglichen Geldgeber:innen (Stiftungen, Burgergemeinde Bern etc.) können erst nach Abschluss des Wettbewerbs stattfinden, wenn das definitive Projekt vorliegt. Zusagen gibt es bereits von Einzelpersonen. Sollte es nicht gelingen, die von Hansjörg Wyss als Bedingung formulierten 7,5 Mio. aufzubringen, fehlen für die Finanzierung insgesamt 12,5 Mio. Franken. Das geplante Projekt müsste massiv verkleinert werden. 

Ist die Kostenschätzung von 80 Mio. Franken angesichts der aktuellen Teuerung noch gültig?

Die bisher ausgewiesenen Kosten sind ohne Teuerung berechnet und basieren auf dem Bauindex (Hochbau Espace Mittelland) von Oktober 2021. Das Kunstmuseum geht derzeit bis Baubeginn von einer Teuerung von ca. 15 Prozent aus. Entsprechend muss das Museum den Finanzierungsplan anpassen. Für den Kanton erhöhen sich dadurch wie bei allen anderen Bauprojekten die Kosten: Der Beitrag an den Neubau des Kunstmuseums von 40 Mio. (das ist so viel, wie die Sanierung des Atelier 5-Baus kosten würde) steigt durch die prognostizierte Teuerung auf 46 Mio. Franken. Die Sanierung des Stettlerbaus kostet neu rund 21 Mio. statt wie bisher kalkuliert 18.5 Mio. Franken. Und der Anteil, den das Kunstmuseum aus privaten Mitteln aufbringen muss, steigt infolge Teuerung von 40 auf 46 Mio. Franken. Diese Kostensteigerung will das Kunstmuseum durch zusätzliches Fundraising decken; falls das nicht gelingt, müssen die geplanten Quadratmeter für den Neubau gekürzt werden.

Wird es auch ein öffentliches Crowdfunding geben?

Kunstmuseum Bern INFINITE ist ein erstes, innovatives Fundraising-Projekt zu Gunsten von «Zukunft Kunstmuseum Bern»: Ausgewählte Künstler:innen erschaffen digitale Hommagen an ein Werk aus der Sammlung des Kunstmuseum Bern. Kunstinteressierte können diese Kunstwerke als NFT (Non Fungible Tokens) erwerben und damit einen Beitrag an den Ersatzneubau des physischen Kunstmuseums leisten. Kunstmuseum Bern INFINITE wurde von der Agentur furrerhugi. und dem NFT-Spezialisten Tokengate  entwickelt. Mit dem «Virtual Art Circle» wurde für dieses Fundraisingprojekt ein eigener Verein gegründet, der die operative Umsetzung begleitet.

Hansjörg Wyss

Sind die Beiträge von Hansjörg Wyss gesichert?

Ja. Der Vertrag zwischen der Wyss Foundation und der Stiftung Kunstmuseum Bern wurde im April 2022 rechtsgültig unterzeichnet. Der Vertrag mit der Wyss Foundation basiert auf dem Grundkonzept «Zukunft Kunstmuseum Bern» von 2021. Die wesentlichen Elemente des Konzepts sind das Gebäudeensemble mit Stettlerbau, Ersatzneubau (statt aufwändiger Sanierung des Atelier 5-Baus) und Hodlerstrasse 6 (im Baurecht durch Stifterin Stadt Bern) sowie die Aufwertung der Hodlerstrasse mit temporärer Bevölkerungszone durch ein neues Verkehrsregime und neuorganisierte Ein- und Ausfahrt des Metro-Parking. Das Gesamtkonzept wurde partnerschaftlich entwickelt, wobei die jeweiligen Bauträger die Kosten übernehmen. Die Stiftung Kunstmuseum Bern finanziert mit einem kantonalen Beitrag und der Unterstützung von Hansjörg Wyss sowie weiterer privater Sponsor:innen und Stiftungen die Museumsbauten. Die Stadt übernimmt die Kosten für die öffentlichen Plätze und Strassen. Ausnahme bildet die Hodlerstrasse 6, welche die Stadt als Mitstifterin dem Kunstmuseum kostenlos im Baurecht zur Nutzung übergibt. Für die Kosten zur Anpassung des Metro-Parking bzw. die Aufwertung der Hodlerstrasse entschädigt das Kunstmuseum die Stadt Bern über einen öffentlichen Infrastrukturvertrag. Dieser wird nach Vorliegen des Wettbewerbs ausgehandelt. Realisierbar ist das Projekt nur, wenn alle Partner:innen ihre Beiträge leisten.

Ist die Unterstützung durch Hansjörg Wyss auch ohne neues Verkehrsregime sichergestellt?

Die vertraglich zugesicherte Unterstützung von Hansjörg Wyss für die Museumserneuerung ist an die Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf der Hodlerstrasse geknüpft. Erreichen lässt sich dies mit der Neugestaltung der Strasse, einem neuen Verkehrsregime und der Verlegung der Ausfahrt des Metro-Parking. Die Verlegung ist notwendig, um das neue Verkehrsregime umzusetzen, vor dem Eingangsbereich beim Neubau einen öffentlichen Platz zu schaffen und den Zugang u.a. für Fussgänger:innen und Velofahrer:innen zum Kunstmuseum zu erleichtern. Nur mit einem neuen Verkehrsregime lässt sich die Hodlerstrasse im gewünschten Mass aufwerten und beleben. Hansjörg Wyss ist es ein Anliegen, dass die Verkehrsberuhigung sichergestellt wird. Keine Bedingung für seine finanzielle Unterstützung ist dagegen die von ihm ursprünglich ins Spiel gebrachte Tunnellösung.

Kosten Kanton Bern

Neben den Kosten für den Ersatzneubau muss der Kanton für die Sanierung des Stettlerbaus bezahlen. Von diesen Kosten war zunächst nicht die Rede. Warum nicht?

Die Sanierung des Stettlerbaus ist unabhängig vom Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» nötig. Für dieses muss der Kanton nur so viel Geld investieren, wie eine Sanierung des Atelier 5-Baus kosten würde. Die Abklärungen zur Vorbereitung des Projektwettbewerbs haben aber gezeigt, dass bei einer gleichzeitigen Sanierung des Stettlerbaus die grössten Synergien zu erwarten sind und die Belastungen für die Anrainer:innen am geringsten ausfallen: Es muss nur einmal eine Baustelle eingerichtet und das Kunstmuseum nur einmal geschlossen werden; nach Abschluss der Bauarbeiten ist das Museum wieder voll funktionsfähig und zugänglich. Der Kanton Bern ermöglicht gemäss Kulturfördergesetz den Erhalt und die Entwicklung bedeutender Kulturinstitutionen, dies beinhaltet auch den Unterhalt der Immobilien des Kunstmuseums Bern. 

Die Kosten der Sanierung des Stettlerbaus flossen bisher nur rudimentär in die Überlegungen mit ein – warum?

Die bisherige Kostenschätzung beruhte auf einer Zustandsanalyse und Investitionskostenrechnung aus dem Jahre 2012. Damals wurde für die einzelnen Bauelemente die jeweilige Restlebensdauer abgeschätzt. Viele der damals vorgesehenen Massnahmen wurden in den letzten zehn Jahren nicht ausgeführt, wodurch der Unterhaltsstau weiter zugenommen hat. Die neue Schätzung geht von einer integralen Sanierung des Stettlerbaus zeitgleich mit dem Neubau aus. Damit das letztmals 1999 sanierte Gebäude auch energetisch auf dem neuesten Stand ist und wieder eine möglichst lange und ungestörte Betriebsdauer möglich wird, sind umfassendere Eingriffe nötig. Diese schaffen einen nachhaltigen Mehrwert. Dadurch müssen die zunächst tiefer geschätzten Sanierungskosten auf 18,5 Mio. Franken (ohne Teuerung) angepasst werden. 

Das Kunstmuseum übernimmt von der Stadt die Hodlerstrasse 6. Warum?

Die Hodlerstrasse 6 spielt beim Erneuerungsprojekt eine Schlüsselrolle: Das Kunstmuseum erhält in direkter Nachbarschaft ein Gebäude für die Administration und muss so im Ersatzneubau keine neuen teuren Büroflächen bauen. Dies ermöglicht mehr Fläche für die Kultur und ist ein Beitrag zu einer nachhaltigen Immobiliennutzung. Die Lösung bringt auch organisatorische Vorteile: Bei vielen Abteilungen des Kunstmuseums bestehen starke betriebliche Abhängigkeiten, z. B. bei Kunstvermittlung, Archiv, Sammlungsbetreuung und Ausstellungsmanagement. Die Administration anderswo in der Stadt oder Region unterzubringen, wäre auch finanziell ungünstig: Zusätzliche Mieten würden die Betriebskosten künftig dauerhaft erhöhen. Die Sanierung der Hodlerstrasse 6 ist in der aktuellen Kostenschätzung enthalten. 

Wie gross sind die Gesamtkosten für den Kanton?

Die Kosten für den Neubau und die Sanierung des Stettlerbaus und der Hodlerstrasse 6 belaufen sich bei einer angenommenen Teuerung von 15 Prozent neu auf total 67 Mio. Franken.

Was geschieht, wenn das Kantonsparlament die Kosten für Erweiterung und Sanierungen ablehnt?

Das Kunstmuseum Bern müsste höchstwahrscheinlich teilweise geschlossen werden. Der Atelier 5-Bau darf namentlich aus statischen Gründen nur bis Ende 2030 betrieben werden. Nur dank verschiedenen Sofortmassnahmen liess sich 2020 der Betrieb bis Ende des Jahrzehnts sichern. Lehnt das Parlament den Planungs- oder Realisierungskredit ab, müsste der Wettbewerb neu aufgesetzt werden. Ob eine Sanierung noch rechtzeitig erfolgen könnte, ist offen. Weiter müsste auch eine neue Finanzierung gesucht werden, da die Unterstützung der Privaten und der Wirtschaft an das Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern» gebunden sind. Für die Bevölkerung, aber auch für den Kanton Bern als Wohn-, Kultur- und Tourismusstandort wäre der Imageschaden enorm. Die geplanten, mit dem Neubau koordinierten Sanierungen sind in jeder Hinsicht nachhaltig. Improvisierte Lösungen sind aufgrund der ungünstigen Statik und der energetischen Situation nicht möglich. Die Sanierung des heutigen Erweiterungsbaus wäre nicht nachhaltig, da damit die betrieblichen und ökologischen Nachteile nicht ausgeglichen werden können.

Betriebskosten

Was ist der Vorteil der integralen Planung der Gesamtanlage?

Die Gebäude Stettlerbau, Hodlerstrasse 6 und Neubau sollen ein funktionales Ensemble bilden. Technische, bauliche und betriebliche Gründe sprechen für eine integrale Planung und Realisierung. Nur so lassen sich die drei Gebäudeteile in Zukunft nachhaltig und effizient betreiben, da die technischen Anlagen wie z. B. Heizung / Klima auf diese Weise optimal aufeinander abgestimmt werden können. 

Trotz grösserer Fläche bleiben die Betriebskosten stabil, zeigen Kalkulationen. Wie zuverlässig sind sie?

Mit dem Neubau lassen sich interne Abläufe wie z. B. Kunstlogistik, Aufsichtskosten und Energiebedarf wesentlich verbessern. Die Verantwortlichen des Museums haben mit externen Expert:innen eine detaillierte Betriebskostenanalyse sowie eine Betriebskostenplanung erstellt. Die Kalkulationen beruhen auch auf Erfahrungen bei anderen Museumsbauprojekten (z. B. Neubau Kunsthaus Zürich). Mit eigenem Bewertungsmodell und erforderlichen Nachweisen zu Lifecycle-Kosten werden die Wettbewerbsprojekte hinsichtlich Betriebskosten genau beurteilt. Das Bewirtschaftungskonzept soll über alle drei Gebäudekomplexe angewandt werden; neben technischen Synergien sind auch die organisatorischen Strukturen als Einheit zu planen.  

Wirtschaftlicher und städtebaulicher Nutzen

Laut einer Studie führt die Museumserneuerung zu rund 25 Prozent mehr Besuchenden und zu höheren Konsumausgaben. Worauf stützt sich die Prognose?

Die Erfahrungen bei anderen Museumsbauprojekten in der Schweiz zeigen, dass mit einem Neubau in den ersten Jahren das Interesse der Besucher:innen erheblich steigt. Später wird wieder das Ausstellungsprogramm entscheidend für den Zuspruch sein. Mit dem Ersatzneubau sind attraktivere Angebote und Kunsterlebnisse möglich, womit sich die Chance bietet, die Zahl der Besucher:innen nachhaltig zu erhöhen. Das Kulturpublikum legt laut Studien in der Regel nicht nur grossen Wert auf das kulturelle, sondern ebenso auf das gastronomische Angebot; pro Aufenthaltstag gibt es ca. 200 Franken für Einkäufe, Gastronomie und Übernachtung aus. Gestützt darauf ist nach der Erneuerung des Kunstmuseums Bern mit Konsumausgaben von jährlich 25 Mio. Franken zu rechnen.

Inwiefern profitiert die Stadt Bern vom neuen Kunstmuseum?

Die Stadt profitiert als Bundesstadt und Kantonshauptort in mehrfacher Hinsicht vom Projekt «Zukunft Kunstmuseum Bern». Nebst dem kulturpolitischen Nutzen und den neuen Chancen für Hotellerie, Gastronomie und Detailhandel bietet sich die einmalige Möglichkeit, die Neugestaltung der Hodlerstrasse auf den Museumsneubau abzustimmen und auf diese Weise die Stadt städtebaulich aufzuwerten. Die Hodlerstrasse wird damit zu einem belebten Ort, wo sich mehr Menschen aufhalten und austauschen. Zusätzlichen Nutzen bringt die ebenfalls mit der Museumserneuerung koordinierte, aber unabhängig davon geplante Aufwertung des Bären- und Waisenhausplatzes: So lässt sich der Stadtraum mit dem attraktiveren Kunstmuseum in Verbindung setzen. Die gesamte Obere Altstadt gewinnt so an Bedeutung und Anziehungskraft. Alle diese zum Gesamtprojekt gebündelten Verbesserungen ergeben für die Stadt Bern eine vielversprechende Perspektive. Ein weiterer Vorteil: Die Museumserneuerung setzt auf energieeffiziente Lösungen für Sanierung, Umbau und Neubau und stützt so die Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bern.

Kosten Stadt Bern

Welchen Beitrag leistet die Stadt Bern?

Gemeinde- und Stadtrat wollen auf verschiedene Weise zum Erfolg des Projekts «Zukunft Kunstmuseum Bern» beitragen. Um die geplante Erneuerung zu ermöglichen, haben sie entschieden, den Gebäudeteil Hodlerstrasse 6 kostenlos im Baurecht der Stiftung Kunstmuseum Bern abzugeben. Dies wird möglich, weil die heutige Mieterin, die Kantonspolizei Bern, in Niederwangen ein neues Polizeizentrum errichten will. Weiter plant die Stadt, die Hodlerstrasse abgestimmt auf den geplanten Museumsneubau aufzuwerten, dazu die Ausfahrt des Metro-Parking zu verschieben und die Neugestaltung des Bären- und Waisenhausplatzes koordiniert voranzutreiben. Die Kosten für die Neugestaltung der Hodlerstrasse und die Verlegung der Ausfahrt des Metro-Parking sind noch in Abklärung. Dazu werden nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses Aussagen möglich sein.

An welche Bedingungen knüpft die Stadt Bern die Abtretung der Hodlerstrasse 6?

Die Neugestaltung der Hodlerstrasse ist eine einmalige Möglichkeit, die Stadt kulturell und städtebaulich aufzuwerten. Der Gemeinderat will die Hodlerstrasse 6 kostenlos im Baurecht abgeben, sofern sich der Kanton und die Burgergemeinde in vergleichbarem finanziellem Rahmen am Projekt beteiligen. Der Beitrag seitens des Kantons wird auf ca. 40 Mio. Franken geschätzt, was 50 % des Neubaus entsprechen wird. Der Kanton Bern hat seinen Finanzierungsanteil in der Höhe von 40 Mio. Franken sowie die für die gleichzeitige Sanierung des Stettlerbaus erforderlichen Mittel in die Investitionsplanung eingestellt. Über die Projektierung und Realisierung entscheidet der Grosse Rat nach Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses. Der Burgergemeinde Bern soll auf Basis des konkreten Projekts ein Finanzierungsgesuch unterbreitet werden. Die Burgergemeinde Bern kommt jedoch bereits heute ihrer Rolle als Stifterin nach: Sie finanziert Ausstellungsprojekte im Kunstmuseum Bern und dem Zentrum Paul Klee unterjährig über die eigens eingerichtete «Museumsstiftung für Kunst der Burgergemeinde Bern» mit. Da für den Start des Wettbewerbs der unterzeichnete Baurechtsvertrag vorliegen muss, soll dieser ohne Einschränkungen und Abhängigkeiten bezüglich der finanziellen Zusicherungen des Kantons und der Burgergemeinde Bern abgeschlossen werden. Sollten sich der Kanton und die Burgergemeinde später wider Erwarten nicht in adäquatem Rahmen am Projekt beteiligen, ist ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des neuen Museums ein Baurechtszins von Fr. 21,00 pro m2 wie bei der Kunsthalle Bern geschuldet. Eine entsprechende Bestimmung ist im Baurechtsvertrag enthalten.

Wie wirkt sich die Abtretung der Hodlerstrasse 6 für die Stadt finanziell aus?

Mit der kostenlosen Abgabe des Baurechts an die Stiftung Kunstmuseum Bern entgehen der Stadt Bern Einnahmen in der Höhe von jährlich 56'280 Franken. Das entspricht einem Baurechtszins von Fr. 21.00 pro m2 Geschossfläche, wie er zum Beispiel auch der Kunsthalle Bern verrechnet wird. Der entsprechende Barwert unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von 3,5 % und der Dauer des Baurechts von 80 Jahren ergibt 1,5 Mio. Franken. Basierend auf den aktuellen Mietzinseinnahmen und unter Berücksichtigung von üblichen Kostenkennwerten bzw. nötigen Instandsetzungskosten, wird der Marktwert des Gebäudes auf 4,9 Mio. Franken geschätzt. Der Einnahmeverzicht setzt sich aus dem geschätzten Marktwert des Gebäudes und dem kapitalisierten Wert des Baurechtszinses zusammen; dies ergibt ein Total von 6,4 Mio. Franken. Finanztechnisch ist aufgrund der kostenlosen Übergabe des Gebäudeteils an die Stiftung Kunstmuseum Bern eine Abschreibung zum Zeitpunkt der Übertragung (voraussichtlich 31. Dezember 2028) in der Höhe von 333'254 Franken zu Lasten des Globalbudgets 2028 von Immobilien Stadt Bern vorzunehmen.

Wie gross wären die geschätzten Instandsetzungskosten? 

Für die Instandsetzung der Hodlerstrasse 6 hat das Kunstmuseum Bern in einer Machbarkeitsstudie 6.3 Mio. Franken veranschlagt. Für die Stadt Bern ist die kostenlose Abgabe der Liegenschaft im Baurecht somit faktisch ein Nullsummenspiel: Sie verzichtet auf ca. 6,4 Mio. an Einnahmen, muss dafür jedoch das Gebäudes während der Dauer der Abgabe an das Kunstmuseum (80 Jahre) nicht erhalten; sie erspart sich also Sanierung und Instandhaltung. Die dafür veranschlagten Kosten von 6,3 Mio. sind eine Grobschätzung und könnten höher ausfallen. Ferner spart die Stadt die Betriebskosten von jährlich ca. 100’000 Franken während 80 Jahren. Die Gesamtrechnung relativiert den Verlust des Baurechtszinses zusätzlich.

Welche Finanzkompetenzen gelten für die Abgabe im Baurecht?

Gemäss Artikel 100 der Gemeindeverordnung sind für die Bestimmung der Zuständigkeit Einnahmeverzichte den Ausgaben gleichgestellt. 

Die Zuständigkeit für Grundstücksgeschäfte richtet sich nach Artikel 143 der Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO; SSSB 101.1). Demnach bestimmt sich bei Verkaufsgeschäften die Zuständigkeit nach dem Verkaufspreis, mindestens aber nach dem Verkehrswert (Marktwert). Bei beschränkten dinglichen Rechten mit jährlich wiederkehrenden Leistungen ist der kapitalisierte Wert massgebend. 

Basierend auf den aktuellen Mietzinseinnahmen und unter Berücksichtigung von üblichen Kostenkennwerten bzw. nötigen Instandsetzungskosten, wird der Marktwert des Gebäudes auf Fr. 4 900 000,00 geschätzt. Vorliegend setzt sich der Einnahmeverzicht somit aus dem geschätzten Marktwert des Gebäudes und dem kapitalisierten Wert des Baurechtszinses in der Höhe von Fr. 1 505 421,00 zusammen. Mit einem massgebenden Total von Fr. 6 405 421,00 liegt die Genehmigung der Abgabe im Baurecht damit gemäss Artikel 51 Absatz 1 GO in der Zuständigkeit des Stadtrats.  In seiner Sitzung vom 24. November 2022 hat der Stadtrat mit grosser Mehrheit der Abgabe im Baurecht zugestimmt.

Wie begründet der Gemeinderat so hohe Investitionen angesichts des unveränderten Spardrucks?

Der Gemeinderat nimmt analog der anderen öffentlichen Hände seine Verantwortung als Stifterin wahr. Das Kunstmuseum und die ihm vorgelagerte Hodlerstrasse bilden zusammen mit dem Bären- und Waisenhausplatz zentrale Elemente der Oberen Altstadt und sind wichtig für ein attraktives Stadtzentrum. Die Aufwertung dieser Begegnungsorte ist dringend nötig und wird seit langem politisch gefordert. Das Gesamtprojekt hat deshalb eine grosse Bedeutung für die Ausstrahlung Berns als Hauptstadt der Schweiz und als Teil des UNESCO-Weltkulturerbes. Die Realisierung ist im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich.